M&D WÖLK E.K.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Leistungen der Firma Montagebau und Dienstleistungen  Ingo Wölk (M&D Wölk e.K.) Anwendung.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Einkauf-/Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (VP) sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. Eine Vertragserfüllung durch M&D Wölk e.K. ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.

1.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die in Katalogen , Prospekten sowie sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind unverbindliche Produktinformationen und stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben dar; Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

1.4 Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch M&D Wölk e.K. und entsprechend deren Inhalt zustande. Erfolgt eine solche nicht, entsteht es durch tatsächliche Lieferung mit dem Inhalt der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarungen.

1.5 Bei einem Gesamtauftragswert ab 4000 Euro kommt ein Auftrag nur mit einer Zahlung, von 1/3 bei Auftragserteilung und 2/3 nach Abnahme, zustande.

1.6 Zumutbare Änderungen des Vertragsinhaltes sind ohne vorherige Ankündigung jederzeit zulässig. Zumutbarkeit besteht insbesondere hinsichtlich technischen Änderungen, Anpassungen an den Stand von Wissenschaft und Technik sowie Verbesserungen von Konstruktion und bzgl. Material- und Komponentenentwicklung.

1.7 Die Regelarbeitszeit findet von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 07.00 Uhr - 16.00 Uhr und Freitags von 07.00 Uhr - 13.00 Uhr statt. Von 13.00 Uhr/ 16.00 Uhr - 22.00 Uhr versehen wir unsere Einsatzbereitschaft mit einem Aufschlag von 75%, von 22.00 Uhr - 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 110%.


2. Einsatz von Subunternehmern

2.1 M&D  Wölk e.K.  ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.


3. Zusatzleistungen

3.1 Leistungen, die über die in dem Vertrag sowie den Servicescheinen festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert gemäß der jeweils gültigen Dienstleistungs- bzw. Ersatzteilpreisliste berechnet.


4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, M&D Wölk e.K. im erforderlichen und angemessenen Umfang bei den vertragsgegenständlichen Arbeiten zu unterstützen und insbesondere bauseitige Voraussetzungen für die Durchführung der folgenden Leistungen zu erbringen:

  • Vorhandensein eines von einem autorisierten Elektrounternehmen errichteten, den neuesten einschlägigen VDE-Vorschriften entsprechenden Netzanschlusses. Dieser muss allpolig abschaltbar nach VDE 0100 § 29-7 und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert ausgeführt sein. Für jede Anlage ist eine getrennte Absicherung mit 10 A flink vorzusehen, die Leitung hat in eine Steckdose zu münden. Die erforderliche Anschlussspannung der Antriebsmotoren beträgt für Automatik-Schiebtüren, Antriebe für Raumspartüren und für Drehtürantriebe einmal 230V~,50 Hz.
  • Verlegen der Steuerleitung entsprechend der gewählten Ausstattung gem. dem Kabelplan, den M&D Wölk e.K. nach Beauftragung dem VP zusendet. Er dient zum Setzen der Unterputzdosen, bzw. bauseitige Kennzeichnung der Einbaupositionen für die Steuerorgane (Programmschalter, Not-Aus, Taster, Radarmelder, etc.).
  • Abschluss der erforderlichen Mauer-, Stemm-, Beiputz- und Anschlussarbeiten. Die Beurteilung des Erfordernisses sowie die rechtzeitige Durchführung obliegt grundsätzlich dem VP.
  • Ausreichend tragfähige Antriebs-Unterkonstruktion und leichtgängige Türblätter (Drehflügeltüren).
  • Die vertraglich zu erwartenden Anlagen dem Servicetechniker M&D Wölk e.K. zugänglich zu machen und eventuell erforderliche Hilfsmittel (ab 3m Zugriffshöhe Leitern, Hebebühnen, Gerüste etc.) zur Verfügung zu stellen. 
  • Sicherzustellen, dass während der Leistungserbringung ein vertretungsberechtigter Ansprechpartner vor Ort anwesend ist, welcher zur Unterzeichnung der Leistungsscheine sowie zur Entscheidung über eventuell erforderliche Zusatzleistungen (z.B. Reparaturen) berechtigt ist.
  • Der Firma M&D Wölk e.K. eine objektbezogene Aufstellung aller Wartungsprodukte, die unter den Service und Wartungsvertrag fallen, zur Verfügung zu stellen.
  • Soweit die Störungsbeseitigung in dem Vertragsumfang enthalten ist, Störungen M&D Wölk e.K. unverzüglich telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Kundennummer, dem Objektstandort, der näheren Umstände des Auftretens der Störung, der Auswirkungen und mögliche Ursachen (soweit erkennbar) mitzuteilen.
  • Wird die Montage nicht von M&D Wölk e.K. ausgeführt, liegt die Verantwortung für das Aufmaß beim VP.

4.2 Der VP verpflichtet sich, alle bauseitigen Vorleistungen gemäß Punkt 4.1 bis zum Montagetermin der Firma     M&D Wölk e.K. erbracht zu haben. Durch eine Nicht- bzw. nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstandene Schäden, wie z.B. Anfahrtskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten, die z.B. auf mangel- oder fehlerhafte Kabelverlegung zurückzuführen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es im besonderen bei Schiebetüren und Drehflügelantrieben bei starken, bzw. wechselnden Windlasten und Temperaturunterschieden zu Unregelmäßigkeiten im Antriebsverhalten kommen kann.


5.  Hinweis zur DIN 18650 / Risikobewertung

5.1 Bei einem Angebot gehen wir von dem Normalfall der Nutzung des Türsystems, z.B. beim Drehflügelantrieb, im öffentlichen Bereich und der dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen aus. Zum Auftrag erhalten Sie eine Risikobewertung, gemäß DIN 18650 zur abschließenden Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen des automatischen Türsystems. Die Risikobewertung basiert auf den uns zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bekannten Angaben und bildet die Grundlage des M&D Wölk e.K. Lieferumfanges. Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass durch unvollständige oder nicht zutreffende Angaben eine erneute Risikobewertung und ggf. eine kostenpflichtige Nachrüstung der Türanlage erforderlich werden kann.

5.2 Wird M&D Wölk e.K. nur für die Montage beauftragt, liegt die Verantwortung für das Aufmaß und Ausfüllen der Risikobewertung beim Auftraggeber/ VP. Sie muss bis zum Montagetermin der Firma M&D Wölk e.K. vorliegen und bildet eine spätere Einheit mit dem nach der Abnahme übergebenen Prüfbuch.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass durch ein Nichtvorhandensein, unvollständige oder nicht zutreffende Angaben M&D Wölk e.K. eine neue Risikobewertung erstellt. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.



 
 
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