1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Leistungen der Firma Montagebau und Dienstleistungen Ingo Wölk (M&D Wölk e.K.) Anwendung.
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Einkauf-/Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (VP) sind nur im Einzelfall gültig und auch nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. Eine Vertragserfüllung durch M&D Wölk e.K. ersetzt diese schriftliche Bestätigung nicht.
1.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die in Katalogen , Prospekten sowie sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind unverbindliche Produktinformationen und stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben dar; Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
1.4 Das Vertragsverhältnis kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch M&D Wölk e.K. und entsprechend deren Inhalt zustande. Erfolgt eine solche nicht, entsteht es durch tatsächliche Lieferung mit dem Inhalt der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarungen.
1.5 Bei einem Gesamtauftragswert ab 4000 Euro kommt ein Auftrag nur mit einer Zahlung, von 1/3 bei Auftragserteilung und 2/3 nach Abnahme, zustande.
1.6 Zumutbare Änderungen des Vertragsinhaltes sind ohne vorherige Ankündigung jederzeit zulässig. Zumutbarkeit besteht insbesondere hinsichtlich technischen Änderungen, Anpassungen an den Stand von Wissenschaft und Technik sowie Verbesserungen von Konstruktion und bzgl. Material- und Komponentenentwicklung.
1.7 Die Regelarbeitszeit findet von Montags bis Donnerstags in der Zeit von 07.00 Uhr - 16.00 Uhr und Freitags von 07.00 Uhr - 13.00 Uhr statt. Von 13.00 Uhr/ 16.00 Uhr - 22.00 Uhr versehen wir unsere Einsatzbereitschaft mit einem Aufschlag von 75%, von 22.00 Uhr - 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 110%.
2.1 M&D Wölk e.K. ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
3.1 Leistungen, die über die in dem Vertrag sowie den Servicescheinen festgelegten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert gemäß der jeweils gültigen Dienstleistungs- bzw. Ersatzteilpreisliste berechnet.
4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, M&D Wölk e.K. im erforderlichen und angemessenen Umfang bei den vertragsgegenständlichen Arbeiten zu unterstützen und insbesondere bauseitige Voraussetzungen für die Durchführung der folgenden Leistungen zu erbringen:
4.2 Der VP verpflichtet sich, alle bauseitigen Vorleistungen gemäß Punkt 4.1 bis zum Montagetermin der Firma M&D Wölk e.K. erbracht zu haben. Durch eine Nicht- bzw. nicht ordnungsgemäße Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstandene Schäden, wie z.B. Anfahrtskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten, die z.B. auf mangel- oder fehlerhafte Kabelverlegung zurückzuführen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es im besonderen bei Schiebetüren und Drehflügelantrieben bei starken, bzw. wechselnden Windlasten und Temperaturunterschieden zu Unregelmäßigkeiten im Antriebsverhalten kommen kann.
5.1 Bei einem Angebot gehen wir von dem Normalfall der Nutzung des Türsystems, z.B. beim Drehflügelantrieb, im öffentlichen Bereich und der dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen aus. Zum Auftrag erhalten Sie eine Risikobewertung, gemäß DIN 18650 zur abschließenden Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen des automatischen Türsystems. Die Risikobewertung basiert auf den uns zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bekannten Angaben und bildet die Grundlage des M&D Wölk e.K. Lieferumfanges. Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass durch unvollständige oder nicht zutreffende Angaben eine erneute Risikobewertung und ggf. eine kostenpflichtige Nachrüstung der Türanlage erforderlich werden kann.
5.2 Wird M&D Wölk e.K. nur für die Montage beauftragt, liegt die Verantwortung für das Aufmaß und Ausfüllen der Risikobewertung beim Auftraggeber/ VP. Sie muss bis zum Montagetermin der Firma M&D Wölk e.K. vorliegen und bildet eine spätere Einheit mit dem nach der Abnahme übergebenen Prüfbuch.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass durch ein Nichtvorhandensein, unvollständige oder nicht zutreffende Angaben M&D Wölk e.K. eine neue Risikobewertung erstellt. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.